domingo, 11 de septiembre de 2011

Rechtsanwalt Alvaro Aguilar (Lombardi Aguilar Group) hält Vortrag beim Rundentisch der Anwaltskammer von New York (NYSBA)

Rechtsanwalt Alvaro Aguilar wird als Redner am Rundentisch der Internationalen Abteilung der New Yorker Anwaltskammer (NYSBA) zum Thema Treuhands- und Vermögensrecht sprechen.

PRLog (Press Release)- 04. Sep. 2011

Alvaro Aguilar-Alfu, Partner der Lombardi Aguilar Group, wird als Redner beim nächsten Treffen der New Yorker Anwaltskammer International teilnehmen. Das Treffen findet unter dem Thema „Lateinamerika als Motor der wirtschaftlichen Erholung und des Wachstums“ statt. Darüber hinaus wird Hr. Alvaro Co-Vorsitzender des Leitungsausschusses der Vereinigung von Anwälten aus Zentral- und Südamerika der Städte Panama Stadt, Bogota, Buenos Aires, Santiago, Sao Paulo und SanJose beim diesjährigen Treffen sein. Dieses findet vom 21-24. September in Panama Stadt statt. Des Weiteren wird es ein Vortreffen der New Yorker Anwaltskammer zum Thema Costa Rica am 19. September geben.

Hr. Aguilar wird als Experte an der Gesprächsrunde zum Thema „Treuhands- und Vermögensrecht- Regulierung von Offshore-Accounts und Trusts in den USA und Lateinamerika“ am Donnerstag, den 23. September von 14:40-15:55 teilnehmen. Glenn G. Fox und Michael W. Galligan (beide New York/USA), Mary Fernandez (Santo Domingo, Dominikanische Republik), Cristina Sánchez-Urtiz (Mexico Stadt, Mexico) und Diego Fissore (Buenos Aires, Argentinien) werden als weitere Experten an der Rund teilnehmen.

Allgemeines zur Internationalen Abteilung der New Yorker Anwaltskammer (NYSBA):

Die NYSBA (http://www. nysba.org/ilp) ist eine Vereinigung von Anwälten des US Bundesstaates New York. Mit mehr als 76.000 Mitgliedern ist die New Yorker Anwaltskammer, die grösste Anwaltsvereinigung in den USA.

Die NYSBA International ist eine der aktivsten Abteilungen der Vereinigung, mit über 2000 Mitgliedern in den USA und vielen weiteren Ländern. Die Mitglieder sind überwiegend für internationale Anwaltskanzleien tätig oder Unternehmen, die weltweit agieren.

Die NYSBA International bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich über aktuelle Themen auf dem Laufenden zu halten, die für ihre Mandanten wichtig sind und schafft eine Plattform, um sich über wesentliche Aspekte des jeweiligen Fachbereichs mit Kollegen auszutauschen. Die jährliche Mitgliederversammlung der NYSBA International findet in unterschiedlichen Städten ausserhalb der Vereinigten Staaten statt, um amerikanischen und ausländischen Kollegen die Möglichkeit zu geben sich zu treffen und zu vernetzen.

Allgemeines zur Lombardi Aguilar Group:

Die Lombardi Aguilar Group ist eine Partnerschaft von Beratern, die als Alternative für Mandaten weltweit geschaffen wurde, um schnell, innovativ und effektiv rechtliche Probleme zu lösen. Die Kanzlei bietet ihre Dienstleistungen gegenwärtig Privatpersonen und Unternehmen in Panama, den Vereinigten Staaten, Europa und Asien an. Die Partner gehen ihrer beruflichen ethischen und sozialen Verantwortung nach, indem sie sich als Mitglieder verschiedener Organisationen engagieren, wie bspw. der Panamenischen Anwaltskammer, der Alliance Francaise, der Deutschen und Amerikanischen Handelskammer Panama (AMCHAM) und der Association of Chinese-Panamanian Professionals (APROCHIPA).

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Firma liegt im Private Client Service und in der Vermögensbetreuung, in der Strukturierung von Offshore-Unternehmen, in der Steuerplanung, im Immobilienbereich und E-Commerce. Darüber hinaus bietet die Firma auch rechtliche Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Gesellschafts-, Handels-, Schiffahrts-, Steuer-, Umwelt- und Einwanderungsrecht an.

Für weitere Informationen: Telefon: +507 340-6444, Email: info(a)laglex.com, Homepage: www.laglawyers.com

jueves, 28 de julio de 2011

Anwälte aus Panama raten Europäischen Investoren zur Gründung eines privaten Investmentfonds

Die Anwälte der Lombardi Aguilar Group haben Europäischen Investoren dazu geraten, sich bei der Panamenischen Wertpapieraufsichtsbehörde durch eine „notice of compliance with private investment fund provisions“ registrieren zu lassen.

PRLog (Press Release) – 26. Juli 2011

Die Anwälte der Lombardi Aguilar Group (www.laglex.com) haben Europäischen Investoren dazu geraten, sich bei der National Securities Commission (www.conaval.gob.pa-CONAVAL) of Panama durch eine „notice of compliance with private investment fund provisions“ eintragen zu lassen. CONAVAL ist die Panamenische Wertpapieraufsichtsbehörde.

Ein privater Investmentfond, ist eine Investmentgesellschaft, die grundsätzlich von den meisten Auflagen und Gesetzen befreit ist und in die Kategorie „Hedge Fond“ einzuordnen ist. Um die Transparenz für Investoren zu wahren, wurde durch das Panama´s Law Decree 1 of 1998 privaten Investmentfonds die Möglichkeit geschaffen, ihre Daten und Hintergrundinformationen der Manager, sowie andere unternehmensbezogene Unterlagen von CONAVAL erfassen zu lassen. Dies ist nur möglich, wenn das Unternehmen, folgende Anforderungen erfüllt:

  1. Die Zahl der Anteilsinhaber oder Investoren muss auf ein Maximum von 50 beschränkt sein und alle Angebote müssen durch private Mitteilungen erfolgen.

  2. Wertpapiere können nur qualifizierten Erwerbern angeboten werden, mit einem Mindestinvestment von $ 100.000 USD. Die Erfassung ist keine Registrierung bei der Aufsichtsbehörde und diese Fonds unterfallen nicht der Kontrolle und Überprüfung der Behörde.

Der gegründete Fond ist ein unbegrenzter privater Investmentfond, mit Sitz und Verwaltung in Panama. Die Hauptinvestitionen des Fonds erfolgen in privat ausgegebenen Aktien von internationalen Vermögensverwaltungsunternehmen und ähnlicher Firmen ausserhalb Panamas. Laut der Gesellschaftsunterlagen umfasst das Kapital des Unternehmens 30 Mio. €. Der Verwaltungsrat setzt sich aus Schweizer Mitgliedern und zwei externen Direktoren der Lombardi Aguilar Gruppe zusammen.

Dem Panamenischen Wertpapiergesetz entsprechend, wird der Fond durch ein anderes in Panama verwaltetes Unternehmen geleitet, mit einem gegenwärtig angemessenen Risikomanagement und innerbetrieblichen Überwachungsverfahren. Dieser Risikomanagementprozess ermöglicht es dem verwaltenden Unternehmen, zu jeder Zeit die Situation der Investmentpositionen und deren Beitrag zum Risikoprofil des Fond-Portfolios zu überwachen und zu bewerten. Die Panamenische Aufsichtsbehörde wird das leitende Unternehmen dazu auffordern, in jedem jährlichen Bericht des Fonds zu bestätigen, dass die Kontrollen zur Überwachung der Verwaltung und des Risikos des Fonds immer noch so erfolgen, wie es bei der Aufsichtsbehörde angegeben wurde.

Die gegenwärtigen Bestimmungen erlauben dem Fond:

  1. Liquiditätssicherung in verschiedenen Währungen;

  2. Die Ausgabe gedeckter Währungsoptionen;

  3. Geld bei Banken anzulegen, die in einem anderen Rechtssystem zugelassen sind;

  4. In Geldmarktinstrumente oder Schuldtitel von Regierungen oder Internationalen Bonds, U.S. Schatzanweisungen, Einlagenzertifikaten, Bankwechsel, Floating Rate Notes, Wertpapiere, Asset-Backed Securities und in Rückkaufsvereinbarungen zu investieren;

  5. In lieferbare oder nicht-lieferbare Devisentermingeschäfte einzusteigen;

  6. In privat ausgegebene Aktien von internationalen Vermögensverwaltungsunternehmen und ähnlichen Firmen zu investieren.

Dr. Jorge Lombardi, Partner der Lombardi Aguilar Gruppe, gab bekannt: „Uns wurde von Schweizer Kollegen zur Bildung und Verwaltung dieses Fonds geraten, da diese sehr gute Erfahrungen damit gemacht haben.“ Die rechtliche Fachkenntnis des Unternehmens und dessen Fähigkeit die Investoren in verschieden Sprachen zu beraten, war ausschlaggebend für die Beauftragung der Lombardi Aguilar Gruppe. „Meine umfassenden italienisch Kenntnisse waren bei diesem Auftrag sehr hilfreich und dienten als Grundlage für eine bessere Kommunikation mit dem Klienten“, sagte Lombardi. „Die Fondbegünstigten sind in Europa und unsere Korrespondenten in Lugano (Schweiz), so dass nach mehreren Gesprächen feststand, dass Panama der Gründungsort sein sollte und unsere Kanzlei die erforderliche Sicherheit, Vertraulichkeit und Erfahrung bietet.“ Lombardi ist sowohl Absolvent der Universität Santa Maria la Antigua (LLB) als auch der Universität Paris (3eme cycle, DED).

Allgemeines zur Lombardi Aguilar Group:

Die Lombardi Aguilar Group ist eine Partnerschaft von Beratern, die als Alternative für Mandaten weltweit geschaffen wurde, um schnell, innovativ und effektiv rechtliche Probleme zu lösen. Die Kanzlei bietet ihre Dienstleistungen gegenwärtig Privatpersonen und Unternehmen in Panama, den Vereinigten Staaten, Europa und Asien an. Die Partner gehen ihrer beruflichen ethischen und sozialen Verantwortung nach, indem sie sich als Mitglieder verschiedener Organisationen engagieren, wie bspw. der Panamenischen Anwaltskammer, der Alliance Francaise, der Deutschen und Amerikanischen Handelskammer Panama (AMCHAM) und der Association of Chinese-Panamanian Professionals (APROCHIPA).

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Firma liegt im Private Client Service und in der Vermögensbetreuung, in der Strukturierung von Offshore-Unternehmen, in der Steuerplanung, im Immobilienbereich und E-Commerce. Darüber hinaus bietet die Firma auch rechtliche Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Gesellschafts-, Handels-, Schiffahrts-, Steuer-, Umwelt- und Einwanderungsrecht an.

Für weitere Informationen: Telefon: +507 340-6444, Email: info(a)laglex.com, Homepage: www.laglawyers.com


domingo, 5 de junio de 2011

Anwälte aus Panama raten Investoren zur Bildung von Joint Ventures bzgl. Energieprojekten in West-Afrika

Die Anwälte der Lombardi Aguilar Group haben einer Gruppe von West-Afrikanischen Investoren dazu geraten, in ein Joint Venture zum Ausbau von hydrokinetischen Wasserprojekten einzusteigen.

PRLog (Press Release) – 14. Juni. 2011

Die Anwälte der Lombardi Aguilar Group (www.laglex.com), die in Panama als Berater für die MRS Holding Ltd. (mrsgroupng.com) tätig sind, haben dieser zu einem Joint Venture bzgl. des Ausbaus von hydrokinetischen Wasserprojekten geraten.

Die in Nigeria angesiedelte MRS Holding Ltd., ist über ihre panamenische Tochtergesellschaft einem Joint Venture mit der Hydro Alternative Energy Inc. (HAE), einem Unternehmen, das sich mit erneuerbarer Energie beschäftigt, beigetreten. Der Zusammenschluss erfolgte, um hydrokinetische Energieprojekte in West-Afrika zu entwickeln und schliesst sich an die kurz vorher bekannt gegebene Absichtserklärung zwischen HAE und MRS an, entsprechende hydrokinetische Wasserprojekte in der West-Afrikanischen Region zu sichern und zu fördern.

HAE und MRS haben Natural Energy Solutions (NES) gegründet, eine panamenische Gesellschaft, die in Strombezugsverträge einsteigen will, um hydrokinetische Wasserprojekte in West-Afrika zu entwickeln. NES soll von ausgewählten Senior-Managern beider Firmen geleitet werden.

NES will die Rahmenbedingungen der Vereinbarung ab Mitte Oktober durch eine frühere Tochtergesellschaft der MRS, nun NES, und dem Kameruner Ministerium für Energie und Wasserressorcen aushandeln. Die Vereinbarung enthält Durchführbarkeitsstudien bezüglich des Aufbaus und des Betriebs, der für die Produktion von Gezeitenenergie erforderlichen Einrichtungen und soll der Kamerunischen Regierung den Zugang dazu erleichtern, sowie ihr unter Berücksichtigung der ausgewählten Projektbaustellen einige Exklusivrechte sichern. Des Weiteren gibt es Projektstudien bezüglich der Errichtung der Energieerzeugungsanlagen.

MRS wird von Präsident und Grossaktionär Sayyu Dantata geleitet, ein gestandener Geschäftsmann und Unternehmer, der 2008 für MRS die Übernahme des Chevron Projektes in West-Afrika eingeleitet hat. Hr. Dantata sagte: „ Wir sind sehr zufrieden über den formellen Zusammenschluss mit HAE und werden uns dafür einsetzten, dass dieses Bündnis ein voller Erfolg wird und die West-Afrikanischen Länder mit günstiger, sauberer und erneuerbarer Energie versorgt werden.

Rechtlicher Hauptberater der MRS Panama war Jorge Lombardi, Partner der Lombardi Aguilar Group. Dieser kann sowohl einen Abschluss der Universität Santa Maria la Antigua (LLB) vorweisen als auch einen Abschluss an der Universität Paris (3eme cycle, DED). Das Team wurde durch die Associates Carlos Abrego und Rodolfo Espino ergänzt, die ihren Abschluss an der Universität von Panama gemacht haben und sowohl Kurse an der National University of Singapore (LL.M.) als auch an der Tamkang University, Taiwan (Political System) belegt haben.

Allgemeines zur Lombardi Aguilar Group:


Die Lombardi Aguilar Group ist eine Partnerschaft von Beratern, die als Alternative für Mandaten weltweit geschaffen wurde, um schnell, innovativ und effektiv rechtliche Probleme zu lösen. Die Kanzlei bietet ihre Dienstleistungen gegenwärtig Privatpersonen und Unternehmen in Panama, den Vereinigten Staaten, Europa und Asien an. Die Partner gehen ihrer beruflichen ethischen und sozialen Verantwortung nach, indem sie sich als Mitglieder verschiedener Organisationen engagieren, wie bspw. der Panamenischen Anwaltskammer, der Alliance Francaise, der Deutschen und Amerikanischen Handelskammer Panama (AMCHAM) und der Association of Chinese-Panamanian Professionals (APROCHIPA).

Der Tätigkeitsschwerpunkt der Firma liegt im Private Client Service und in der Vermögensbetreuung, in der Strukturierung von Offshore-Unternehmen, in der Steuerplanung, im Immobilienbereich und E-Commerce. Darüber hinaus bietet die Firma auch rechtliche Beratung im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Gesellschafts-, Handels-, Schiffahrts-, Steuer-, Umwelt- und Einwanderungsrecht an.

Für weitere Informationen: Telefon: +507 340-6444, Email: info(a)laglex.com, Homepage: www.laglawyers.com


miércoles, 12 de enero de 2011

Lokale Services



Lokale Services


Migrationsdienstleistungen


Aufgrund der positiven Investitionsentwicklungen im Land und der steigenden Zahl von Touristen und Geschäftsleuten ist die Nachfrage nach dieser Art von Dienstleistung gewachsen. Die Lombardi Aguilar Group kann langjährige Erfahrung im Migrationsrecht vorweisen und daher professionell die Bedürfnisse ihrer ausländischen Klienten in diesem Bereich zufriedenstellen.



Ausländische Investitionen

Die oben erwähnte positive Entwicklung Panamas basiert auf  der politischen Stabilität und der wachsenden ökonomischen Stärke der letzten Jahre. Dank strategisch günstiger geografischer Position, dank des lokalen Steuersystems, dank des internationalen Bankenzentrums und der in Folge aufgelisteten anderen Vorteile kann Panama diese positive Entwicklung verzeichnen:

  • Dollarwährung

  • Steuerbefreiung von Zinseinnahmen der Bankkonten

  • Strenge Gesetze hinsichtlich Vertrauen in Bank- und Rechtsangelegenheiten
  • Panama sieht die Steuerflucht nicht als Delikt an, und unterhält deshalb keinerlei Verträge mit anderen Staaten hinsichtlich rechtlicher Zusammenarbeit, dem  Austausch steuerlicher Information, oder Information bezüglich Bankdaten.
  • Panama kann die grösste und wichtigste Freihandelszonde der westlichen Hemisphäre vorweisen
  • Die meisten Panamaer sind der englischen Sprache mächtig

  • Keine terroristischen Aktivitäten und Guerrillakämpfe

  • Niedriges Kriminaltitätsniveau

  • Mehr als 30 Direktflüge von Panama Stadt nach Lateinamerika, USA und Europa

  • Inlandsflüge zu allen wichtigen Städten in Panama
  • Die Lebenshaltungskosten sind im Vergleich zu grossen Städten in Amerika und Europa deutlich geringer.

  • Hervorragende medizinische Versorgung (Krankenhäuser, Fachärzte)

  • Zahlreiche zweisprachige Privatschulen                 

Handelslizenzen
Für die gesetzmässige Ausübung von Geschäften in der panamaischen Republik ist der Erwerb einer Handelslizenz im Wirtschaftsministerium nötig. Die Anwälte der Lombardi Aguilar Group beraten Sie gern in dieser Angelegenheit und begleiten Sie dabei zu einem sicheren Erfolg.

Gesundheitsregister
Da Panama kein Industrieland ist, können bestimmte Produkte nicht produziert werden und müssen deshalb importiert werden. Zu diesen importierten Produkten gehören Lebensmittel, Kosmetika und Medikamente. Um diese Produkte importieren zu können ist es notwendig, einen Eintrag ins Gesundheitsregister zu erwerben, welches vom Gesundheitsministerium herausgegeben wird. Die Lombardi Aguilar Group hat die nötige Erfahrung, um Sie dabei zu beraten und Ihnen dabei zu helfen, diesen Eintrag ins Register zu erhalten.

Markenregistrierung
Die Lombardi Aguilar Group empfiehlt, Ihre Marke im Markenregister eintragen zu lassen, um sie beim Vertrieb des markentragenden Produktes innerhalb oder ausserhalb Panamas zu schützen. Die Panamaische Republik hat in den letzten Jahren moderne Markengesetze verabschiedet und hat ausserdem die wichtigsten internationalen Verträge zum Schutz des geistigen Eigentums unterzeichnet. Deshalb ist Ihre Marke, unter der Sie Ihr Produkt vermarkten wollen, auf jeden Fall geschützt. Die Anwälte der Lombardi Aguilar Group stehen Ihnen bei Formalitäten dieser Art gerne zur Verfügung.


Schiffsregistrierungen

Die Panamaische Republik ist in den letzten Jahren zum Ort mit den meisten Handelsschiffsregistrierungen der Welt geworden. Dies ist den offensichtlichen Vorteilen zu verdanken, die Panama bietet. Zum Beispiel kann Panama ein Konsulatsnetz vorweisen, welches auf maritime Angelegenheiten spezialisiert ist. Von diesem Netz ausgehend können die Formalitäten für die Flaggenführung eines Schiffes oder jegliche andere damit verbundenen Vorgänge abgewickelt werden. Ausserdem besitzt Panama einen Maritimen Gerichtshof, der 24 Stunden, 365 Tage im Jahr zur Verfügung steht und kann zusätzlich Steuervorteile für maritime Geschäfte, die ausserhalb Panamas getätigt werden, bieten.

Die Lombardi Aguilar Group ist sich völlig im Klaren über die Bedeutung Panamas als internationales Schiffszentrum und deshalb sind unsere Anwälte auf diese Art Dienstleistung spezialisiert.

Öffentliche Verträge

Die Lombardi Aguilar Group sieht es als besonders wichtig an, seinen lokalen und ausländischen Mandanten diese Dienstleistungsart anzubieten. Der Grund dafür besteht in der Wichtigkeit rechtlichen Beistands bei Verträgen mit dem Staat. Unsere Anwälte können auf diesem Gebiet auf eine lange Erfahrung zurückblicken, welche sie dazu befähigt, in allen Themen, die mit Verträgen mit dem Staat in Beziehung stehen, zu beraten. Dazu gehören:


• Ausarbeitung der Unterlagen und diverse Vorbereitungen, um an Auswahlverfahren der Unternehmer teilzunehmen.
• Vertretung bei sich im Prozess befindlichen öffentlichen Ausschreibungen, Preiswettbewerb, direktem Vertragsabschluss und anderen Arten öffentlicher Vertragsabschlüsse. 
• Anfechtung und Einreichung strittiger administrativer Klagen vor dem Obersten Gerichtshof bei Vergehen gegen die Gesetzgebung für öffentliche Vertragsabschlüsse. 
• Beratung bei Vertragsabschlüssen mit der Kanalbehörde (ACP – Autoridad del Canal de Panamá), die ihre eigenen Vertragsabschlussreglementierungen besitzt.

Arbeitsrecht

Jedes erfolgreiche Unternehmen kann mit dem eigenen Wachstum eine steigende Arbeitnehmerzahl verzeichnen.  Mit dem Ziel, dass Ihr Unternehmen und Ihre Geschäfte weiter wachsen ist es wichtig, eine adequate Beratung in Arbeitsrechtsangelegenheiten zu erfahren. Die Lombardi Aguilar Group besitzt die nötige Erfahrung und das Wissen in Arbeitsrechtsangelegenheiten und kann somit die passende Beratung bieten, um Konflikte in diesem Bereich zu verhindern, die sich kostspielig und verzögernd auswirken. 
Die Lombardi Aguilar Group kann auch die nötige Erfahrung vorweisen, um Sie in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten bei Gericht vor der panamaischen Republik zu vertreten. 


Zivilrecht

Jede Art von Vertrag, Verpflichtung und Besitz basiert auf dem Zivilrecht. Deshalb kann Ihnen die Lombardi Aguilar Group ausgezeichnete Beratung in diesen Angelegenheiten anbieten. Die Entwicklung eines Unternehmens bringt oft zahlreiche juristische Angelegenheiten mit sich, meistens ohne es geplant oder erahnt zu haben. Die zivilrechtlichen Gesetze befassen sich mit den Beziehungen zwischen Personen – natürlichen oder juristischen, öffentlichen oder privaten. 
Die Lombardi Aguilar Group bietet Ihnen gerne Beratung von höchster Professionalität in zivilrechtlichen Angelegenheiten. 


Körperschaftsrecht

Panama ist seit seinen Anfängen ein dienstleistungsgeprägtes Land. Seitdem hat es einige Unternehmen beginnen, wachsen und Bankrott gehen sehen. Die Lombardi Aguilar Group geht auf die Bedürfnisse der Mandanten ein, berät sie angemessen und unterstützt sie bei Angelegenheiten, welche die Geschäftsführung betreffen. Dazu gehören Geschäftsverträge auf nationaler und internationaler Ebene, Konsortien, Franchising, Fusion und Akquisition, allgemeine Verträge, Arbeitsverträge und andere.

Steuerrecht

Die Lombardi Aguilar Group bietet Ihnen juristische Beratung von höchster Qualität in steuerlichen Angelegenheiten - sei es persönliche oder körperschaftliche Steuerplanung oder Vertretung vor den Verwaltungs-, Steuer- oder Rechtsbehörden des Landes.


Immobilien und Tourismusprojekte

In Panama existieren keine Restriktionen beim Erwerb von Eigentum – weder für einheimlische noch für ausländische Personen, seien sie natürlicher oder juristischer Natur.  Die panamaischen Gesetze unterscheiden nur zwischen beweglichen und unbeweglichen Gütern. Der Hauptunterschied zwischen ihnen ist, dass bei der Übergabe eines beweglichen Gutes die alleinige Übergabe zählt, während bei der Übergabe eines unbeweglichen Gutes der Eintrag ins Transaktionsregister nötig ist. Die Lombardi Aguilar Group weiss, dass es in Ihrem Interesse liegt, über diese und andere Formalitäten unterrichtet zu werden, die das Immobilienrecht in Panama betreffen, damit Ihre Investitionen erfolgeich sein können. Wir können lange Erfahrung mit dem Immobiliengesetz in Panama aufweisen. Unsere Anwälte und unser Personal stehen Ihnen für eine Beratung dieser Art gern zur Verfügung.


Zivilrechtsprozesse und Handelsprozesse
Bei dem Voranschreiten der Aktivität von Unternehmen kann es vorkommen, dass sich Konflikte unglücklicherweise nicht mehr auf freundschaftlicher Basis regeln lassen und Gerichtsverhandlungen nötig werden.

Die Lombardi Aguilar Group kann auf ein weites Erfahrungsspektrum zurückblicken. Wir bieten professionelle Unterstützung bei Klagen und Klagebeantwortungen sowie bei weiteren Formalitäten des Gerichtsverfahrens, wie der Befragung von Zeugen, Ermittlungen, Beschlagnahmungen, Plädoyerhaltungen udgl. Prozesse sind eine heikle Angelegenheit und erfordern ein hohes Mass an Professionalität und Fachwissen, das Ihnen die Lombardi Aguilar Group bieten kann.


E-commerce

Panama ist die Schnittstelle der wichtigsten Glasfaserkabel des amerikanischen Kontinents, und als solche verfügt das Land über eine Bandbreite derselben verglichen mit dem Grossteil der anderen Staaten der Region.

Aufgrund der bestehenden Vorteile auf der Ebene von Bankangelegenheiten und der digitalen Speicherkapazität für Dokumente nützen viele ausländische Firmen Panama als E-commerce Zentrum. Bei Erfüllung zusätzlicher Erfordernisse vergibt die Regierung Lizenzen für Online- Casinos.


Freihandelszone Colón

Die Lombardi Aguilar Group kann die nötige Erfahrung vorweisen, um Sie kompetent bei Ihrer Firmengründung in der Freihandelszone Colón zu beraten. Diese Freihandelszone ist die grösste der westlichen Hemisphäre und die zweitgrösste der Welt und bietet auf diese Weise zahlreiche Möglichkeiten für lokale und ausländische Investoren. Dazu gehören steuerliche Vorteile durch ein System, das Steuerfreiheit bei Importen, Wiederausfuhr, Manufakturen und weiteren Aktivitäten gewährleistet.

Panama Anwälten: Profil der Firma



Profil der Firma


Lombardi Aguilar Group ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Panama City, Republik Panama, entstanden aus dem gemeinsamen Interesse zweier Juristen, persönliches und spezialisiertes Service anzubieten, das sowohl die einfachsten als auch die komplexesten Anliegen unserer Klienten vollständig befriedigt.


In der heutigen Welt, die durch die stetig voranschreitende Globalisierung immer kleiner wird, präsentiert sich die Lombardi Aguilar Group als eine Alternative für all jene Klienten, die auf der Suche nach schnellen, innovativen und effektiven Loesungen fuer ihre rechlichen Problemstellungen sind. Die wachsende Notwendigkeit, die Privatsphäre und das Vermögen der Klienten zu schützen, sowohl in Familienangelegenheiten, als auch bei Geschäftlichem, hat die Lombardi Aguilar Group dazu angetrieben, sich auf die Bereiche des Vermögensschutzes (Privatstiftungen, Treuhandschaft), der Unternehmensstruktur (Offshore-Gesellschaften), Steuerplanung, Bankenvermittlung (Eröffnung von Offshore-Konten), sowie auf das Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Migrationsrecht und auf möglicherweise auftretende Rechtsstreitigkeiten zu konzentrieren.


Die Lombardi Aguilar Group verfügt ein internationales Netzwerk von Fachleuten, mittels derer die Anliegen unserer Klienten rasch und unter den professionellsten und vertrauenswürdigsten Standards behandelt warden. Die Lombardi Aguilar Group ist durch ihr Büros auch in Zürich, Schweiz und in Belize vertreten.


Für die Lombardi Aguilar Group ist es essentiell, stets eine konstante, direkte und schnelle Kommunikation mit den Klienten zu unterhalten, um ihre Bedürfnisse optimal zu verstehen und somit den Vorstellungen entsprechend die gesetzten Ziele erreichen zu können.



Calle Aquilino De La Guardia, Edif. Ocean Plaza, Piso 12, Oficina 1206, Ciudad de Panamá, República de Panamá
Tel. +507 340-6444 – Fax: +507 340-6446 – P.O.Box 0831-1110 – E-mail: infoweb @ laglex.com
Lombardi Aguilar Group es una sociedad civil registrada en la República de Panamá bajo número SC-25029 y sus miembros son regulados por
el Colegio de Abogados de Panamá.




Panama Anwälten

Lombardi Aguilar Group
Teilhaber der Anwaltskanzlei

DR. JORGE G. LOMBARDI DUTARI.
Partner

Geboren in Panama City, Panama, am 8. Februar
1973. Ausbildung: Abschluss in Jura und
Politikwissenschaften der Universität Santa Maria
La Antigua, 1995 Diplomarbeit: "La undue
influence como vicio del consentimiento en el
derecho civil panameño. Ensayo de una teoría
general." Erwerb der Anwaltslizenz zur Ausübung
der Anwaltspraxis in Panama, Dezember 1995.
Diplôme supérieur d'université (troisième cycle),
Droit Civil, Obligations, Universidad de París,
1997, Diplôme d'études doctorales, Universidad de
París 2000, mention très bien, Doktorarbeit : «La
responsabilité des tiers complices dans la
rupture d'une obligation contractuelle dans le
droit panaméen». Vizepräsident der
Studentenvereinigung der Jurastudenter der
Universität Santa Maria La Antigua, 1994,
Präsident der Studentenvereinigung Robert Garric,
Cité Internacionales Universitaire de Paris,
1997-1998. Professor für Haftungsrecht, Master,
Universität Panama, 2001. Professor für
Internationales Privatrecht, Master, U.S.M.A.,
2004 bis heute. Vizepräsodent der Französischen
Allianz in Panama, 2002 bis heute, Vorstand der
Anwälte der deutsch-panamaischen Industrie- und
Handelskammer, 2002 bis heute, Sprecher und
Mitglied der Vorstände der panamaischen
Rechtsanwaltskammer, 2003 bis heute. Mitglied der
Nationalen Anwaltsschule (Colegio Nacional de
Abogados). Offizieller Übersetzer vom Spanischen
ins Deutsche, ins Französische, Italienische und
Englische und umgekehrt. Tätigkeitsfelder:
Offshore Strukturen, Privatstiftungen, Offshore
Dienste, Visa & Migration, Markenrecht, Anonyme
Gesellschaften, Seerecht, Medizinregister,
Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivil- und
Handelsprozessrecht. Sprachen: Spanisch,
Englische, Französisch, Deutsch und Italienisch.

<http://www.martindale.com/Jorge-Gerardo-Lombardi-Dutari/2083679-lawyer.htm>Martindale,
<http://pa.linkedin.com/pub/jorge-lombardi/11/383/222>LinkedIn


ALVARO JAVIER AGUILAR ALFU.
Partner

Alvaro Aguilar ist Absolvent der Universität
Santa Maria La Antigua, 1991, in Jura und
Politikwissenschaften. In 1992 erwarb er den
Mastertitel in Internationale Rechtsstudien mit
Schwerpunktsetzung in Internationalem Handel und
Bankwesen des Washington College of Law, The
American University. Zusätzlich absolvierte er
Kurse in Internationalem Körperschaftsrecht in
der Widener Universität / Universität Genf, Schweiz.


Nach der Arbeit als Rechtsanwaltsassistent in
einer Anwaltskanzlei mit Handelsschwepunkt diente
Alvaro Aguilar als administrative Stellvertreter
des Verwaltungstribunals der Organisation der
Vereinigten Staaten von Amerika in Washington, D.C.

Er ist Co-Autor einer Arbeit über den Schutz des
geistigen Eigentums zwischen Mexiko und den
Vereinigten Staaten unter der NAFTA, publiziert
in Media Law Review der Fordham University.


Als Anwalt, war Alvaro Aguilar in der
Ausfertigung von Handelsverträgen,
hypothekarischen Verträgen und Bankverträgen
tätig, ebenso wie im Bereich von Joint Venture
Verträgen und im Immobiliensektor. Er stellte
Ermittlungen über die Einhaltung der für
Transaktionen notwendigen Sorgfaltspflicht an,
fungierte als rechtlicher Beistand bei
Privatisierungen und internationalen Geschäften
und generellen Angelegenheiten des Körperschaftsrechts.

Unter anderem hat er an folgenden Transaktionen mitgewirkt:

· Hauptanwalt in Immobilien- und
Steuerangelegenheiten: Im Zuge des Kaufs um USD
15 Millionen einer subsidiären Stelle des
öffentlichen Unternehmens PriceSmart (PSMT), über
in der Region El Dorado und Via Brasil
lokalisierte Anwesen, von denen USD 12,5
Millionen durch eine in Kalifornien registrierte GmbH finanziert wurde.

· Hauptanwalt für lokale Verkäufer innerhalb des
Verkaufsprozesses eines Anwesens mit einem Wert
von USD 6 Millionen an ein panamaisch-
US-amerikanisches Konsortium, was ebenfalls die
Verhandlungen und diverse steuerliche Transaktionen mit den Behörden umfasste.

· Rechtsberater beim Projekt Panama World Trade
Center, mit einem Wert von USD 41 Millionen, das
als grösstes Business- und Bürozentrum des
Bankenzentrums von Panama City angesehen wird.
Auch bestimmte Regelungen für den Hotelbereich
(heute Sheraton Four Points), Geschäftsbereich
und Spirituosenhandel wurden getroffen, und vom
Tourismusgesetz profitiert, welches eine Reihe
von steuerlichen Anreizen mit sich brachte.

· Rechtsberater für Welsh Companies, Minnesota,
Vereinigte Staaten von Amerika, für den Entwurf
einer geschlossenen Gemeinde in der ländlichen Gegend von Cerro Azul.


Alvaro Aguilar fungiert als Rechtsberater für
Klienten in Europa und auf dem amerikanischen
Kontinent in jeglichen Angelegenheiten, die mit
Schutz der Aktiva, Steuerberatung, Offshore
Gesellschaften, Treuhandschaften und
Privatstiftungen in Panama, den British Virgin
Islands u.a. zusammenhängen. Besagte
Rechtsberatung sieht die direkte Beratung des
Kunden vor, vertraulich und mit Rücksicht auf das
Verhältnis zwischen Kosten und Nutzen. Die
Expertise der Firma wird within anerkannt, da
Alvaro Aguilar als seiner der weltweit führenen
Experten im Bereich des gesellschaftlichen
Steuerrechts gilt, nicht zuletzt aufgrund der
Publikation International Who's Who of Corporate Taxation.


In neuen Rechtsbereichen hat Alvaro Aguilar in
Verhandlungen und Vertragsaufsetzungen für
Softwarelizenzen und Geschäftslizenzen
mitgewirkt. Zusätzlich leistet er Unternehmenim
Bereich der Informationstechnologie, welche die
steuerlichen Vorteile der panamaischen
Gesetzgebung nützen, Rechtsbeistand. Ausserdem
hat er Präsentationen über Themen wie die
steuerlichen Aspekte von Internettransaktionen
abgehalten. Des Weiteren kann Lizentiat Aguilar
Erfahrung im Bereich des Markenrecht,
Patentrechts und Prozessrechts mit Bezug zu
geistigem und industriellem Eigentum, sowie in
der Koordination von Registern in Panama und ganz Lateinamerika vorweisen.

Alvaro Aguilar verfügt auch über eine offizielle
Dolmetscherlizenz vom Spanischen ins Englische
und umgekehrt. Er spricht Französisch und versteht Portugiesisch.


Er hat als Sekretär für Internationale
Beziehungen des Vorstandes der nationalen
Anwaltsschule gedient, was ihm die Ernennung zu
einem der Repräsentanten der Nationalen
Anwaltsschule, welche die nationale Regierung in
den Verhandlungen des Kapitels über
Dienstleistungen und Investitionen innerhalb des
Freihandelsvertrages mit den USA beriet sowie an
der Steuerreform 2005 mitwirkte, einbrachte. Zum
aktuellen Zeitpunkt ist Alvaro Aguilar
Koordinator der Kommission für Aussenhandel und
Internationale Beziehungen der besagten
Organisation. Er hat seine Firma vor der
Internationalen Anwaltsvereinigung vertreten und
ist Mitglied der Internationalen Bar Vereinigung.


Lizentiat Aguilar ist Gründungsmitglied der
Panamaischen Vereinigung von Recht und Neuen
Technologien (APANDETEC), welche durch Anwälte,
die sich auf das Recht im Technologiebereich
spezialisiert haben, ins Leben gerufen wurde.

Weiters hat er als Mitglied der Kommission für
Recht und Steuern, Handel und Investitionen
gedient, war Präsident der
Informationstechnologiekommission und Mitglied
des Vorstans der Amerikanischen Handelskammer
(AMCHAM), und hat in mehreren gemeinnützigen Institutionen mitgewirkt.


Kürzlich hat Lizentiat Aguilar eine Präsentation
zum Thema "Securitization: An Increasing and Safe
Financing Technique in Emerging Markets" in der
Reunion der New York Bar in Santiago de Chile. Er
ist Partner der Sektion für Internationales Recht
und Praxis der New York Bar, sowie Co-Präsident seines Bereiches in Panama.


Er ist Autor von:

* Ejecución de la Protección de Propiedad
Internacional entre Mexico y Estados Unidos
(Fordham Intellectual Property, Media &
Entertainment Law Journal, Vol. V, No. 1, 1994).

* Sección de Panamá "International Intellectual
Property Law" (John Wiley & Sons, 1995).

* Sección sobre Panamá "Int'l Taxation of LowTax Transactions" (BNAI, 1996).

* Sección sobre Panamá "International Banking Law
and Regulation" (Oceana, 2000).

* Sección sobre Panamá "Legal Systems of the World" (ABCClio, 2002).

* Mehrere Artikel in Latin American Business Law
in"Latin American Law and Business Report" und "InterAmerican Trade Report".

<http://www.martindale.com/Alvaro-Javier-Aguilar-Alfu/1254163-lawyer.htm>Martindale,
<http://pa.linkedin.com/in/panamalaw>LinkedIn,
<http://www.google.com/url?q=http://www.xing.com/profile/Alvaro_Aguilar&sa=U&ei=OtstTeWOBML6lwem5pijCw&ved=0CA4QFjAA&usg=AFQjCNGNtVNoDDAJoBmEGyb6eJycskQ_sg>Xing


GABRIEL AGUILAR PITTY
Partner

Geboren in Panama Stadt, Panama, am 28. Dezember
1965. Ausbildung: Abschluss an der Universität
von Panama in Jura und Politikwissenschaften, 1993.

Er hat an Seminaren der Industrie zum
Kultivierungsschutz von Guatemala und Costa Rica
teilgenommen, im Bereich der Gesundheitsregister.
Zum aktuellen Zeitpunkt bietet er Seminare für
Anwälte in der Region Zentralamerikas im Bereich
des Industriellen Eigentums und des Rechts für Reglementierung an.


Er ist Mitglied der panamaischen
Industrieeigentumsrechts- Vereinigung, Präsident
der panamaischen Vereinigung für Recht der
Reglementierung und ausserdem Mitglied in der
panamaischen Vereinigung der Medikamentenhersteller.

Gabriel Aguilar war Präsident der Kommission für
Versicherungsrechts der Nationalen Anwaltsschule
(Colegio Nacional de Abogados) von 2004 bis 2007,
deren Mitglied er ist, ebenso wie Berater der Crop-Life International.


Er war Repräsentant der nationalen Vereinigung
der Verteiler von landwirtschaftlichen Inputs –
ANDIA- im Bereich des Geistigen Eigentums im
vierten Anhang der Verhandlungen des Freihandelsvertrages mit den USA.


Als Anwalt hat er an den Prozessen der
Gesundheitsregister mitgewirkt, hinsichtlich
wichtiger Marken wie Pepto Bismol, Regulador
Gesteira, Cremastèn, Antiflu-Des, Old Spice, Miss
Clairol, Helen Curtis, Cover Girl, Gillette, Max
Factor, Roger Gallet, Neutrogena, Gastrigel, Pert
Plus, Head & Shoulders, Uropen, Uroflox, Sar,
Sábado Sensacional, CV Pharmacies, und anderen.
Ausserdem hat er an den Fortschritten des
Industriellen Eigentums mitgewirkt, mehrere bekannte Marken repräsentierend.


Er hat Dienstleistungen und Rechtsberatung im
Bereich des Rechts für Regulierung für wichtige
Firmen angeboten, wie beispielsweise Bayer
CropSciences, Monsanto, Duwest, Dow Agrosciences,
Pilarquim Corp., Procter & Gamble, Laboratorios
Rigar, S.A., Laboratorios Rousell-Uclaf, The Wellcome Foundation, und andere.


Er ist Autor von:

-El Derecho Regulatorio en Panamá

-Demandas de oposición en contra de solicitudes
de registros de productos para la protección de cultivo

-Procedimiento para la obtenciòn del registro
sanitario para productos farmacéuticos en Panamá

-Derecho regulatorio y propiedad industrial en países de Centroamerica.


Tätigkeitsbereiche: Recht für Regulierung,
Industrielles Eigentum, Körperschaftsrecht,
Migrationsangelegenheiten und Privatstiftungen.


Sprachen: Spanisch, Englisch, Italienisch

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AMELIE R. GONZÁLEZ A.
Of Counsel

Geboren in Panama, am 27. Dezember 1975,
graduiert Amelie González im Jahr 2000 an der
Universität Panama in Jura und
Politikwissenschaften. Im Jahr 2003 erwirbt sie
einen postgradualen Titel in Umwelt- und
Landwirtschaftsrecht an der Universität Costa
Rica und das Diplom für Umweltfragen der
Universität Panama in 2005. Sie ist Spezialistin
in Umwelt- und Landwirtschaftsrecht.


Als Anwältin konnte Lizantiatin González
Erfahrung im Bereich des Umweltstrafrechte und
Umweltverwaltungsrechts sammeln. Sie ist auf Umweltdelikte spezialisiert.

Sie verfügt über Erfahrung in der Ausarbeitung
wichtiger Gesetze und Normen im Zusammenhang mit
geschützten Regionen und Meer- und
Küstenressourcen, welche sie durch ihre Tätigkeit
als Geschäftsführerin für Politische Ereignisse
in der Stiftung MarViva, die sich dem Schutz der
maritime und küstennahen Ressourcen der Republik
Panama widmdet, erwerben konnte.


Besonders hervorzuhebende Arbeiten sind:

Teilnahme an der Ausarbeitung und Diskussion des
Gesetzes Nr. 5 aus 2005, "Gesetz zu Umweltdelikten."
Teilnahme an der Ausarbeitung des Entwurfes des Gesetzes Nr. 9 aus 2006.
Ausarbeitung des Entwurfes des Gesetzes "Ley de Aleteo", Oktober 2007.
Teilnahme an der Deklaration der Montuosa Insel als Zufluchtsort für Wildtiere.
Ausarbeitung der Resultion, welche die
Handhabungskategorien der geschützten Gebiete des
SINAP festlegt. Jänner 2009 – Mai 2009. Revision
des Entwurfs zur Resolution, welche die
Einrichtung und Midifikation von geschützten Gebieten reglementiert. Mai 2009.
Ausarbeitung der rechtlichen Analyse des PCS, für
Darién. August 2009 bis Jänner 2010.
Ausarbeitung der Rechtsanalyse der nationalen
Politik hinsichtlich der Feuchtgebiete. Dezember 2009 – April 2010.
Ausarbeitung der rechtlichen Komponenten der
Analyse der Bergbauaktivitäten bei Tage.

Tätigkeitsbereiche: Administrative
Umweltprozesse, Umweltstrafprozesse, Formalitäten
hinsichtlich administrativer Konzessionen in
geschützten Gebieten, Rechtliche Formalitäten für
Studien zum Thema Umwelteinflüsse, Redaktion von
Umweltnormen, Ausarbeitung von rechtlichen
Analysen zu spezifischen Umweltthemen.


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GUADALUPE MARTINEZ-CASAS
Beraterin in Ausländischem Recht (Argentina)

Geboren in Córdoba, Argentina, in 1973.
Ausbildung: Colegio Jesús María; Rechtsfakultät
der Universität Buenos Aires. Assistenzprofessur
in "Zivilobligationen und Handel", Universität Buenos Aires.

Sie spricht Spanisch und Englisch.

Beglaubigte Anwältin mit der Lizenz zum Ausüben
der Rechtsberufe in Argentinien, Beraterin der
Firma in Internationalen Rechtsfragen.


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Kontaktieren Sie uns!

Bei Fragen jeglicher Art zögern Sie bitte nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen:

Adresse:
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Gebäude: Ocean Business Plaza
12. Stock, Büro 06
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Republik Panama
Telefon: +507 340-6444 +507 340-6445 Fax: +507 340-6446

Lombardi Aguilar Group
Postfach 0831-1110
Panama City, Panama
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Offshore Services

Offshore Services


Eröffnung von Offshore-Konten

Wenn erst einmal der gesetzliche Rahmen der
Offshore-Gesellschaft oder Stiftung gesetzt ist,
ist es sinnvoll, ein Bankkonto ausserhalb des
eigenen Landes zu eröffnen. Sei es, um das Ziel
zu verfolgen, die Güter zu schützen, oder die
Privatsphäre bei internationalen Geschäften
beizubehalten. LagLex hat von seinen Büros in
Panama aus Verbindungen zu Banken besten Rufes in
verschiedenen Ländern, wie z.B. Schweiz,
Österreich Zypern und Belize. Die Treuhandschaft,
und die Bankkonten sind sicher.

Eröffnung von Investitionskonten

Wenn Sie in verschiedene Aktienmärkte im Sinne
eines Offshore-Geschäfts investieren möchten, ist
Panama der ideale Ort, um dies zu tun. Vor allem,
weil der erzielte Gewinn Ihrer Investitionen
steuerfrei sein wird. LagLex hat Verbindungen zu
wichtigen Maklergeschäften und Investitionsbanken
in der Panamaischen Republik, die Sie
professionell und vertrauensvoll bedienen.

Bankomatkarten für die Gesellschaft

Für unsere Gesellschafts- oder Stiftungskunden
leiten wir die Beschaffung einer internationalen
Bankomatkarte in die Wege, die nicht den Namen
des individuellen Benützers aufweisen muss. Die
Karte ermöglicht es, mittels Banktransaktionen
Bestände anzulegen, die an Bankomaten in mehr als
100 Ländern weltweit behoben werden können. Per
Internet können Sie den Status der Bestände
mittels vertraulichen Codes verifizieren und
Überweisungen an Banken in den Vereinigten Staaten machen.


Vorstände und Nominalaktionäre

Um Ihre Privatsphäre zu schützen, bietet die
Lombardi Aguilar Group das Service der Vorstände
und Nominalaktionäre, die nach Ihren Anweisungen
agieren. Dies umfasst beispielsweise die
Handhabung von Bankkonten oder
Investitionskonten, die Subskription von
Verträgen und die Repräsentation der Gesellschaft
oder Privatstiftung vor öffentlichen oder privaten Firmen.


Virtuelles Büro

Aus Gründen der Privatsphäre beanspruchen unsere
Mandanten unser Angebot der virtuellen Büros,
welches den Empfang und die Weiterleitung ihrer
Korrespondenz (Post, Fax, Emails usw.) beinhaltet.


Eröffnung von Offshore Konten:


Für das Bankkonto benötigt man zumindest:

1. Sozialabkommen oder Zerfitikat der Inkorporation der Gesellschaft.

2. Kopie des Reisepasses oder
Identifikationsurkunde der Vorstände, Würdenträger und des Unterzeichnenden.

3. Referenzschreiben von 2 Banken.


Beispiel:


Datum: 30.01.20__

Betrifft:

Es wird bestätigt, dass Herr Juan Perez zum
aktuellen Zeitpunkt ein Klient unseres
Bankinstitutes ist und seit Februar 1995 eine
sehr zufriedenstellende Beziehung zu unserer Bank unterhält.

Herr Perez verfügt auf seinen Konten über fünfstellige Ersparnisse.

Diese Referenz wird auf Anfrage einer Partei
ausgestellt und impliziert keinerlei Verantwortung dieses Bankinstitutes.


Hochachtungsvoll,

(Unterschrift des Ausstellers)


4. Komplettierung des Bankformulars. Wir
komplettieren die Dokumente, die fehlen, sofern dies notwendig ist.

5. Zwei Finanz- Referenzschreiben, falls der Unterzeichnende Ausländer ist.

6. Persönliches Gespräch des Klienten mit der
Bank (wenn es sich um eine panamaische Bank handelt).

7. Erfüllung der empfohlenen Mindesteinlage von
USD 5000.00 (für Banken in Panama, Belize oder
Zypern), USD 100,000.00 (für Banken in Österreich oder der Schweiz).


Die Einlagen werden in Panama nicht versteuert.
Die panamaischen Banken verrechnen in etwa USD 75
für Aufwendungen der Bank und Überweisungen.
Unsere Honorare berechnen sich nach der
Vorbereitung des Banknachweises und nach dem
Erfordernis nachträglicher Präsenz, um die Transaktionen durchzuführen.

Offshore Strukturen: Belize - BVI - Dominica Gesellschaften

Anonyme Gesellschaften.

Belize
Die moderne Gesetzgebung von Belize bietet eine
grosse Flexibilität für die Systemnutzer,
insbesondere was Aktienprotektion und finanzielle
Planung (Vermögensverwaltung) betrifft.
Vorteile:
- Möglichkeit, Geschäfte ausserhalb von Belize zu fuehren.
- Freistellung von lokalen Steuern.
- Es ist nicht nötig, die letztlich finanziell Begünstigten bekannt zu geben.
- Nur der Gesellschaftsvertrag wird
veröffentlicht. Der Vorstand, die Würdentraeger
usw. müssen nicht registriert werden.
- Es besteht keine Verpflichtung, jährliche
Aktionärs- und Vorstandssitzungen einzuberufen.
- Es besteht keine Verpflichtung, ein Mindestkapital einzubezahlen.

Die Britischen Jungferninseln - British Virgin Islands
Die IBC der BVI wurde durch den IBC Act 1981
gesetzlich verankert. Diese Gesetzgebung hat es
möglich gemacht, dass sie zur führenden
Gesetzgebung in Offshore- Angelegenheiten wurde.
Vorteile:
- keine Steuerverpflichtungen bei im Ausland getätigten Geschäften.
- Keinerlei Verpflichtungen, Kontostände und Steuererklärungen vorzulegen.
- Es besteht keine Verpflichtung, jährliche
Aktionärs- und Vorstandssitzungen einzuberufen.
- Mindestkapital auf Grundlage des Gesellschaftskapitals.
Es gibt die Möglichkeit von Inhaber-oder
Nominalaktien. Seit dem 31. Dezember 2004 müssen
Inhaberaktien in einem bekannten, autorisierten Büro hinterlegt werden.
- Allein eine Vorstandsperson – natürlich oder
juristisch – ist ausreiched für eine Gesellschaft.
- Jede natürliche oder juristische Person hat die
Möglichkeit, Vorstandsmitglied zu werden –
Nationalität und Wohnsitz sind dabei unbedeutend.

Dominica
Die Aktiengesellschaftsgesetze in die Insel
Dominica sind im IBC Akt vom 10. Juni 1996
verankert. Der IBC Akt macht die Dominica zu
einem der führenden Läder für Offshore-Geschäfte.
Vorteile:
- Gesellschaften müssen nicht mehr als einen
Direktor/ ein Vorstandsmitglied haben.
- Die Gesellschaftsorgane können juristische oder natürliche Personen sein.
- Gesellschaften müssen keine(n) Sekretär(in) haben.
- Inhaberaktien können ausgeschüttet werden,
müssen aber in die Dominicanischen bleiben.
- Es muss kein Kapital eingezahlt warden.
- Aktionäre und Vorstandsmitglieder können durch
eine Vollmacht, per Telefon oder mittels anderer
elektronischer Mittel an den Versammlungen teilnehmen.
- Es müssen keine Kontostände oder Steuererklärungen vorgelegt werden.
- Information über Aktionäre und Vorstandsmitglieder sind nicht notwendig.

Keyword: Gesellschaft, Aktien Gesellschaft

Offshore Strukturen: Panama Gesellschaften

Anonyme Gesellschaften.

Panama
Die panamaischen Gesellschaften werden durch das Gesetz 32 aus dem Jahre 1927 gegründet und reguliert.  Seit diesem Jahr, bis zum jetzigen Zeitpunkt hat besagtes Gesetz keine Veränderung erfahren, was die Stabilität des Systems beweist. Es ist weiters zu erwähnen, dass diverse Vorschriften angeordnet wurden, welche das angesprochene Gesetz komplettieren und modernisieren, wie beispielsweise die Möglichkeit, panamaische oder ausländische Gesellschaften als Abonnenten, Würdenträger oder Vorsitzende einzusetzen.
Die panamaische Gesellschaft bietet folgende Vorteile:
- Schnelle Inkorporation, binnen 24 bis 48 Stunden
- Zwei oder mehr Personen jeglicher Nationalität, natürliche oder juristische, können eine panamaische Gesellschaft inkorporieren.
- Der Mehrertrag der Gesellschaft, der ausserhalb des panamaischen Territoriums erwirtschaftet wird, wird nicht mit Steuern  belastet.
-  Das Kapital der Gesellschaft muss nicht bar bezahlt werden, und die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, Aktien zu emittieren.
- Es gibt keine Verpflichtung zur Präsentation von Finanzberichten oder Einkommenserklärungen gegenüber den panamaischen Behörden, immer wenn die Gesellschaft ausserhalb Panamas operiert.
- Eine panamaische oder ausländische Gesellschaft kann ihre Tätigkeiten in oder von Panama aus dirigieren, ohne die Verpflichtung zu haben, den panamaischen Behörden Finanzberichte oder Einkommensdeklarationen vorzulegen.
- Ausländische Gesellschaften können als Abonnenten, Direktoren oder Aktionäre einer panamaischen Gesellschaft fungieren.
- Die panamaische Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, jährliche Versammlungen der Vorstandsmitglieder oder Aktionäre abzuhalten.
- Die Vorstandsmitglieder und Aktionäre können persönlich zu den Sitzungen erscheinen, per Vollmacht, telefonisch oder durch andere elektronische Medien teilnehmen.
- Nur drei (3) Vorstandsmitglieder sind notwendig, seien sie natürliche oder juristische Personen, und sie müssen nicht verpflichtend Aktionäre sein.
- Würdenträger sind nicht notwendig, aber falls es sie gibt, müssen sie nicht notwendigerweise Vorstandsmitglieder oder Aktionäre der Gesellschaft sein. Ein und dieselbe Person kann eine oder mehrere Ämter innehaben.
- Die Aktien können sowohl auf den Inhaber ausgestellt werden, als auch Nominalaktien sein und in jedem Fall ist es keine Pflicht, dass der Name des Aktionärs im öffentlichen panamaischen Register aufscheint. Der Aktionär ist anonym.
- Eine panamaische Gesellschaft kann Transaktionen ausführen und Eigentümerin von Gütern weltweit sein, ohne jegliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Aktiva in Panama.
- Die panamaischen Gesellschaften sind per Gesetz dazu befähigt, jeglichen zulässigen Akt zu tätigen. 
- Die panamaischen Gesellschaften können Ihren Sitz in Panama oder an jedem anderen Ort weltweit haben.
- Eine ausländische Gesellschaft kann ihre rechtliche Existenz unter den Parametern, die im Gesetz 32 aus dem Jahr 1927 festgelegt sind, fortsetzen.

Keyword: Gesellschaft, Aktien Gesellschaft

Offshore Strukturen: Privatstiftungen

Offshore Strukturen
Privatstiftungen

Die Privatstiftungen (in Folge mit PS abgekürzt)
haben ihren Ursprung im Gesetz 25 des Jahres
1995, das wiederum vom Liechtensteiner Gesetz
bezüglich Personen und Gesellschaften aus dem
Jahre 1926 inspiriert wurde, welches einen der
ersten Verweise zu Stiftungen ohne Erwerbsabsicht
herstellt. In Panama wurde durch diese Norm, in
Kombination mit den neuesten Innovationen der
angelsächsischen Treuhand, der Grundstein für die
Entstehung von Privatstiftungen gelegt, wobei die
jeweils grössten Vorteile der unterschiedlichen
juristischen Instrumente genützt wurden. Eine PS
ist eine rechtliche Einheit, die durch eine oder
mehrere natürliche oder juristische Personen, die
im Nachhinein die Gesamtheit oder einen Teil
ihrer Aktiva an die PS transferieren können mit
dem Ziel, dass diese zu Gunsten der Begünstigten
administriert und geschützt werden, gegründet wird.

VORTEILE
A. GENERELLE VORTEILE
Die Privatstiftung kann erfolgreich ihre Ziele
oder die ihrer Klienen verwirklichen, mit folgenden Vorteilen:
1. Der oder die Gründer, der Stiftungsrat, die
Begünstigten und der Kurator können natürliche
oder juristische Personen jeglicher Nationalität sein.
2. Sie stellen eine treuhänderische Struktur für
die Übermittlung und Disposition von Gütern zu
den Begünstigten zur Verfügung, wobei die
Kontrolle über die Güter nicht verlorgen geht.
Auf diese Weise umgeht derjenige, der sich der
Privatstiftung bedient, ein lästiges, öffentliches Erbfolgeurteil.
3. Im Unterschied zur Treuhandschaft, benötigen
die Mitglieder des Stifungsrates keine
treuhänderische Lizenz, um die Güter der Stiftung zu verwalten.
4. In Übereinstimmung mit dem Gesetz 25 des
Jahres 1995, ist die Vorgehensweise und die mit
der Erbfolge verwandten Gesetze, die am Wohnsitz
des Gründers oder Begünstigten anwendbar sind,
nicht anwendbar auf Stiftungsgüter und
beeinflussen die Gültigkeit oder Entwicklung der Ziele der Stiftung nicht.
5. Privatstiftungen werden gegründet, um die
Ziele, die im Gründungsakt beschrieben sind, zu
verwirklichen, und können auch kommerzielle
Aktivitäten vorantreiben, sofern dies nicht
habituell geschieht und Rechte ausgeübt werden,
die in Bezug zum Stiftungsbesitz stehen, sei es
Eigentum oder jegliche Art von Gut. Sie können
Verpflichtungen eingehen und an administrativen
oder juristischen Vorgängen teilnehmen.
6. Die Privatstiftung setzt Innovationen im Sinne
der Möglichkeit, dass ein Dritter mittels eines
Verwaltungsvertrages zum Verwalter der Güter ernannt werden kann.
7. Eine Privatstiftung kann mit einem Vermögen
gegründet werden, das nicht geringer als USD
10.000,00 sein darf. Dieses Vermögen kann sich
durch zusätzliche Beiträge des Gründers oder
Dritter erhöhen, jedoch muss das besagte Vermögen
nicht bereits im Moment der Registrierung der PS einbezahlt werden.
8. Das Vermögen der Stiftung ist rechtlich
unabhängig vom Vermögen des Gründers. Das besagte
Vermögen kann nicht als Sicherung eingesetzt
werden, ausser falls diese durch
Beeinträchtigungen und Schäden hervorgerufen
wurde, welche in der Ausübung von Aktivitäten,
die der Verwirklichung der Stiftungsziele dienen, begründet liegen.
9. In Übereinstimmung mit Artikel 27 des Gesetzes
25 aus 1995, sind Privatstiftungen von der
Zahlung jeglicher Steuer, Gebühr oder Beitrages
befreit, welche sich aus dem Gründungsakt, aus
Modifikationen, Zusätzen oder Löschung derselben
ergeben. Dasselbe gilt einschliesslich für
Transaktionsakte von Gründungsgütern und das
Einkommen, das durch diese Transferleistung
akquiriert wird, in den nachstehenden Fällen:
Güter ausserhalb des Staates Panama.
Von natürlichen oder juristischen Personen, deren
Einnahmen nicht aus panamaischen Quellen
hervorgehen oder steuerpflichtige Einnahmen
jeglicher Art sind, hinterlegtes Geld.
Aktien oder Wertpapiere jeglicher Art, die von
Aktiengesellschaften ausgeschüttet werden und
deren Einnahmen nicht aus panamaischen Quellen
stammen und die nicht steuerpflichtige Einnahmen
jeglicher Art sind, obwohl besagte Aktien oder
Wertpapiere in der panamischen Republik
hinterlegt sind. Der Transfer von Immobilien,
Titeln, Kontoauszügen, Aktien, Fonds, usw. ist
freigestellt von Steuerverpflichtungen. Dasselbe
gilt für die Gründungsangehörigen in erster Generation.


B.DIVERSE EINSATZMÖGLICHKEITEN VON PRIVATSTIFTUNGEN.
Hinsichtlich dieses Themas, kann man folgende
Verwendungsmöglichkeiten festhalten:
1. Für Familienunterhalt. Eine Privatstiftung
kann gegründet werden mit dem Vorhaben oder Ziel,
Unterstützung bzw. Verpflegung für eine Familie
zu stellen. Der Erlös kann alles für die
Versorgung Notwendige inkludieren, wie
beispielsweise Kleidung, Lebensmittel,
Unterkunft, Beförderung (Verkehrsmittel) oder
auch Komplexeres, wie Einlagen auf einem
Bankkonto, auf befristeten Konten generierte
Werte, oder durch Investitionen produzierte Dividenden.
2. Für Steuerzwecke. Mit der einfachen
Übertragung von Gütern an die Privatstiftung wird
dieses Ziel erreicht. Wir erinnern daran, dass
Panama unter dem Territorialitätsprinzip
operiert, was Steuerangelegenheiten anbelangt,
weshalb für Einnahmen, die aus einer
ausländischen Quelle stammen, keine Steuern bezahlt werden müssen.
3. Für den Schutz von Aktiva und die Verwaltung
von Gütern. Diese Modalität wird durch die
einfache Übertragung von Gütern an die Stiftung erreicht.
Ist die Übertragung abgeschlossen, werden die
Güter zu Stiftungseigentum, weshalb Vermögen
entsteht, das vom Vermögen des Gründers getrennt
ist. Das Gesetz 25 aus dem Jahr 1995 bestimmt,
dass die Stiftungsgüter keine Subjekte sind, die
aufgrund persönlicher Verpflichtungen des
Gründers, der Mitglieder des Stiftungsrates,
Begünstigter, Kuratoren oder Dritter, die Güter
an die Stiftung übertragen, der Beschlagnahme oder Pfändung unterliegen.
4. Um Kapital anzuziehen und zu verwalten. Eine
Privatstiftung kann so strukturiert sein, dass
Kapital aus diversen Quellen stammt, empfangen
werden kann. Es handelt sich hierbei
beispielsweise um Gewinne, die durch befristete
Konten, durch Investitionen in Wertpapiermärkte,
durch Dividenden aus dem Kauf von Aktien von
Privatunternehmen, durch Gewinne durch Joint
Ventures ua. generiert werden. Die beste
Möglichkeit, eine Stiftung in diesem Fall zu
strukturieren ist, alle Titel, Verträge und
Zeugnisse bzw. Bestätigungen diverser Aktionen
unter dem Namen der Stiftung zu führen. Diese
Struktur ist ähnlich der einer "Holding"
5. Für Bildungszwecke. Ein Familienvater kann aus
einer Privatstiftung, einen besonderen Vorteil
ziehen, nämlich den der Absicherung der
Ausbildung seiner Kinder, mit den Beschränkungen
und Sicherungen, die er als angemessen erachtet.
6. Für testamentarische Zwecke. In der Praxis
werden der (die) Gründer meist als
Hauptbegünstigte genannt, mit dem Recht, die
Vorteile zu erhalten und auf Lebenszeit von den
Gütern zu profitieren. Besagte Güter werden den
Wünschen der primär Begünstigten entsprechend
verwaltet oder auf die sekundär Begünstigten aufgeteilt.
7. Als Privatpensionsfonds. Auf diese Weise wird
die Gründung einer Stiftung ermöglicht, welche
als Privatpensionsfonds fungiert. In diesem Sinne
übergibt der Gründer Güter an die Stiftung, um
ihre Verwaltung zu bewirken. Somit wird der
Gründer zum Begünstigten, und kann, wenn er in
Pension geht, von den Gütern und dem generierten Vermögen profitieren.
8. Zu Wohltätigkeitszwecken. Die Privatstiftung
kann mit der Absicht gegründet werden, dass unter
mehreren Motiven auch das Ziel, dass eine
karitative Institution davon profitieren soll, verwirklicht wird.
9. Um als Garantie zu fungieren. Eine
Privatstiftung kann so strukturiert sein, dass
die Güter, die ihr Eigentum darstellen, als
Garantie für Verbindlichkeiten dienen. Wenn
beispielsweise der Gründer (Schuldner) ein Gut
seines Eigentums an die Stiftung überträgt kann
mittels rechtlicher Dokumente eine Verpflichtung
des Gründers entstehen. Der Gläubiger wird zum
Begünstigten der Stiftung ernannt und mittels
Vertrag wird festgelegt, dass das Gut an den
Gläubiger übertragen wird, falls der Gründer
(Schuldner) seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
10. Für die Handhabung oder Verwaltung von
Versicherungen. Bei diesem Nutzungstypus wird die
Stiftung als Begünstigte einer
Versicherungspolize angeführt und im Schadensfall
erfolgt die Zahlung an die Stiftung, welche die
besagte Zahlung in Übereinstimmung mit den im
Gründungsakt festgelegten Richtlinien bzw. Reglementierungen verwaltet.
Jede der oben festgelegten
Verwendungsmöglichkeiten kann auf eine
Privatstiftung angewandt werden, denn es
existieren keine Einschränkungen hinsichtlich
dieses Aspektes, ausser, dass Privatstiftungen
keine Struktur aufweisen dürfen, welche der puren Gewinnabsicht dient.

C. VERWALTUNGSSTRUKTUR.
Der Gründer. Es kann im Gründungsakt festgelegt
werden, dass der Gründer sich der Administration
der Güter der Stiftung annimmt, oder er kann zum
Mitglied des Stiftungsrates bestimmt werden.
Stiftungsrat. Der Stiftungsrat ist das
grundlegende Organ der Stiftung und übt die Macht
innerhalb der Grenzen aus, die durch Gesetz,
Gründungsakt und diverse Reglementierungen gesetzt werden.

Der Stiftungsrat setzt sich aus mindstens drei
(3) Mitgliedern zusammen, sofern es sich um
natürliche Personen handelt, oder aus einem,
falls es eine juristische Person ist. Die
Nationalität der Mitglieder des Stiftungsrates ist unbedeutend.
Kurator. Im Gründungsakt, mittels Vertrag oder
durch Satzung kann ein Kurator ernannt werden,
meist eine Vertrauensperson des Gründers, der die
Güter der Stiftung verwaltet. Der Kurator kann
auch als Organ zur Finanzkontrolle bestimmt
werden, um eine optimale Verwaltung der
Stiftungsgüter gewährleisten zu können.

D. INFORMATION ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN WISSENS.
Die einzige Information mit öffentlichem
Charakter sind die Namen des Gründers, der
Mitglieder des Stiftungsrates und der Stiftung selbst.
Die Stiftungssatzungen sind für den internen
Gebrauch und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt.
Die Information bezüglich der Begünstigten oder
der Güter, die an die Stiftung übertragen wurden,
sowie die Identität des Kurators sind vertraulichen Charakters.

E. VERTRAULICHKEIT .
Das Gesetz 25 aus dem Jahr 1995 stellt in diesem
Sinne eine Innovation dar, alsdass sie in Artikel
35 festlegt, dass alle Mitglieder des
Stiftungsrates, der Kurator, die öffentlichen und
privaten Dienstleister, die Kenntnisse von den
Aktivitäten, Transaktionen und Vorgängen der
Stiftung haben, jederzeit absolute Vertraulichkeit wahren müssen.
Die Verletzung des im Artikel Festgelegten bringt
eine Sanktion, die sich auf sechs (6) Monate
Gefängsnisstrafe beläuft, sowie eine Geldstrafe
von bis zu USD 50,000.00 mit sich, ohne Rücksicht auf mögliche zivile Klagen.

Keyword: Stiftung