miércoles, 12 de enero de 2011

Offshore Strukturen: Belize - BVI - Dominica Gesellschaften

Anonyme Gesellschaften.

Belize
Die moderne Gesetzgebung von Belize bietet eine
grosse Flexibilität für die Systemnutzer,
insbesondere was Aktienprotektion und finanzielle
Planung (Vermögensverwaltung) betrifft.
Vorteile:
- Möglichkeit, Geschäfte ausserhalb von Belize zu fuehren.
- Freistellung von lokalen Steuern.
- Es ist nicht nötig, die letztlich finanziell Begünstigten bekannt zu geben.
- Nur der Gesellschaftsvertrag wird
veröffentlicht. Der Vorstand, die Würdentraeger
usw. müssen nicht registriert werden.
- Es besteht keine Verpflichtung, jährliche
Aktionärs- und Vorstandssitzungen einzuberufen.
- Es besteht keine Verpflichtung, ein Mindestkapital einzubezahlen.

Die Britischen Jungferninseln - British Virgin Islands
Die IBC der BVI wurde durch den IBC Act 1981
gesetzlich verankert. Diese Gesetzgebung hat es
möglich gemacht, dass sie zur führenden
Gesetzgebung in Offshore- Angelegenheiten wurde.
Vorteile:
- keine Steuerverpflichtungen bei im Ausland getätigten Geschäften.
- Keinerlei Verpflichtungen, Kontostände und Steuererklärungen vorzulegen.
- Es besteht keine Verpflichtung, jährliche
Aktionärs- und Vorstandssitzungen einzuberufen.
- Mindestkapital auf Grundlage des Gesellschaftskapitals.
Es gibt die Möglichkeit von Inhaber-oder
Nominalaktien. Seit dem 31. Dezember 2004 müssen
Inhaberaktien in einem bekannten, autorisierten Büro hinterlegt werden.
- Allein eine Vorstandsperson – natürlich oder
juristisch – ist ausreiched für eine Gesellschaft.
- Jede natürliche oder juristische Person hat die
Möglichkeit, Vorstandsmitglied zu werden –
Nationalität und Wohnsitz sind dabei unbedeutend.

Dominica
Die Aktiengesellschaftsgesetze in die Insel
Dominica sind im IBC Akt vom 10. Juni 1996
verankert. Der IBC Akt macht die Dominica zu
einem der führenden Läder für Offshore-Geschäfte.
Vorteile:
- Gesellschaften müssen nicht mehr als einen
Direktor/ ein Vorstandsmitglied haben.
- Die Gesellschaftsorgane können juristische oder natürliche Personen sein.
- Gesellschaften müssen keine(n) Sekretär(in) haben.
- Inhaberaktien können ausgeschüttet werden,
müssen aber in die Dominicanischen bleiben.
- Es muss kein Kapital eingezahlt warden.
- Aktionäre und Vorstandsmitglieder können durch
eine Vollmacht, per Telefon oder mittels anderer
elektronischer Mittel an den Versammlungen teilnehmen.
- Es müssen keine Kontostände oder Steuererklärungen vorgelegt werden.
- Information über Aktionäre und Vorstandsmitglieder sind nicht notwendig.

Keyword: Gesellschaft, Aktien Gesellschaft

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