miércoles, 12 de enero de 2011

Offshore Strukturen: Panama Gesellschaften

Anonyme Gesellschaften.

Panama
Die panamaischen Gesellschaften werden durch das Gesetz 32 aus dem Jahre 1927 gegründet und reguliert.  Seit diesem Jahr, bis zum jetzigen Zeitpunkt hat besagtes Gesetz keine Veränderung erfahren, was die Stabilität des Systems beweist. Es ist weiters zu erwähnen, dass diverse Vorschriften angeordnet wurden, welche das angesprochene Gesetz komplettieren und modernisieren, wie beispielsweise die Möglichkeit, panamaische oder ausländische Gesellschaften als Abonnenten, Würdenträger oder Vorsitzende einzusetzen.
Die panamaische Gesellschaft bietet folgende Vorteile:
- Schnelle Inkorporation, binnen 24 bis 48 Stunden
- Zwei oder mehr Personen jeglicher Nationalität, natürliche oder juristische, können eine panamaische Gesellschaft inkorporieren.
- Der Mehrertrag der Gesellschaft, der ausserhalb des panamaischen Territoriums erwirtschaftet wird, wird nicht mit Steuern  belastet.
-  Das Kapital der Gesellschaft muss nicht bar bezahlt werden, und die Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, Aktien zu emittieren.
- Es gibt keine Verpflichtung zur Präsentation von Finanzberichten oder Einkommenserklärungen gegenüber den panamaischen Behörden, immer wenn die Gesellschaft ausserhalb Panamas operiert.
- Eine panamaische oder ausländische Gesellschaft kann ihre Tätigkeiten in oder von Panama aus dirigieren, ohne die Verpflichtung zu haben, den panamaischen Behörden Finanzberichte oder Einkommensdeklarationen vorzulegen.
- Ausländische Gesellschaften können als Abonnenten, Direktoren oder Aktionäre einer panamaischen Gesellschaft fungieren.
- Die panamaische Gesellschaft ist nicht dazu verpflichtet, jährliche Versammlungen der Vorstandsmitglieder oder Aktionäre abzuhalten.
- Die Vorstandsmitglieder und Aktionäre können persönlich zu den Sitzungen erscheinen, per Vollmacht, telefonisch oder durch andere elektronische Medien teilnehmen.
- Nur drei (3) Vorstandsmitglieder sind notwendig, seien sie natürliche oder juristische Personen, und sie müssen nicht verpflichtend Aktionäre sein.
- Würdenträger sind nicht notwendig, aber falls es sie gibt, müssen sie nicht notwendigerweise Vorstandsmitglieder oder Aktionäre der Gesellschaft sein. Ein und dieselbe Person kann eine oder mehrere Ämter innehaben.
- Die Aktien können sowohl auf den Inhaber ausgestellt werden, als auch Nominalaktien sein und in jedem Fall ist es keine Pflicht, dass der Name des Aktionärs im öffentlichen panamaischen Register aufscheint. Der Aktionär ist anonym.
- Eine panamaische Gesellschaft kann Transaktionen ausführen und Eigentümerin von Gütern weltweit sein, ohne jegliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Aktiva in Panama.
- Die panamaischen Gesellschaften sind per Gesetz dazu befähigt, jeglichen zulässigen Akt zu tätigen. 
- Die panamaischen Gesellschaften können Ihren Sitz in Panama oder an jedem anderen Ort weltweit haben.
- Eine ausländische Gesellschaft kann ihre rechtliche Existenz unter den Parametern, die im Gesetz 32 aus dem Jahr 1927 festgelegt sind, fortsetzen.

Keyword: Gesellschaft, Aktien Gesellschaft

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